Insurance Experts AG

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Insurance Experts AG

Dienstleistungen

Die Insurance Experts AG kann Ihnen zahlreiche Dienstleistungen anbieten. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir in kurzer Zeit und mit höchster Zuverlässigkeit Schadenfälle, Absenzen, Verträge usw. handhaben.

Brokermandat
Verträge künden
Schadenmeldung
Absenzenmanagement
Treuhänder
Verwaltung / administrative Entlastung
Brokermandat
Verträge künden
Schadenmeldung
Absenzenmanagement
Treuhänder
Verwaltung / administrative Entlastung

Brokermandat

Das Brokermandat berechtigt die Insurance Experts AG die Auftraggeberin in allen Versicherungsangelegenheiten insbesondere in Schadenfällen zu vertreten. Alle weiteren Details können dem Muster entnommen werden.
=> Brokermandat für Geschäftskunden
=> Brokermandat für Privatkunden
Bei Bedarf kann das Mandat ausgefüllt und unterzeichnet werden. Wir werden nach Rücksprache mit Ihnen ihre aktuelle Versicherungssituation, analysieren, überprüfen und unsere Beste Empfehlung abgeben. Das Brokermandat ist ein einfacher Auftrag und kann jederzeit von beiden Parteien gekündet werden.

Absenzenmanagement

Sunetplus ermöglicht das Schaden- und Absenzenmanagement sowie die Gefahrenanalyse in einem Betrieb => Sunetplus Gerne können wir Ihnen die Prozesse, Funktionen und Vorteile für ihren Betrieb im Detail erläutern.

Treuhänder

Wir bieten exklusive Beratungsdienstleistungen für Treuhänder.

Wir analysieren ihr Portefeuille und helfen ihnen die Wertschöpfung ihrer Kunden zu steigern

Wir berechnen für ihre Privatkunden die möglichen Steuerersparnisse mit einer 2. Oder 3. Säule und für ihre Geschäftskunden die möglichen Steueroptimierungen mit einer Einzahlung in die 2. Säule

Wir helfen ihren bestehenden Geschäftskunden sowie bei anstehenden Neugründungen die optimale Versicherungslösung zu finden.

Verwaltung / Administrative Entlastung

Wir verwalten und überwachen ihr Versicherungsportefeuille, unterstützen Sie bei Ausschreibungen, Absenzenmanagement sowie alltäglichen administrativen Arbeiten, dass Sie den Überblick im Versicherungsdschungel stets behalten.

Verträge künden

Der Zeitpunkt, zu welchem Sie Ihre Versicherung künden können, variiert ebenso wie die Vertragslaufzeiten. Die Kündigungsfristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Anschliessend aufgeführt finden sie eine Übersicht über die Fristen.

TIPP: Verlangen sie bei jedem Vertragsabschluss das jährliche Kündigungsrecht, dann haben Sie die Möglichkeit ihre Verträge bei Bedarf jährlich zu wechseln.

Haben Sie konkrete Fragen zur Kündigung ihrer Verträge, zögern sie nicht uns zu kontaktieren, wir unterstützen sie gerne.

Die Grundversicherung kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist per 31.12 gekündet werden. Bei einer Prämienanpassung durch den Versicherer, besteht die Möglichkeit bis am letzten Arbeitstag vom November zu künden.

Bei den Zusatzversicherungen gilt bei den meisten Gesellschaften ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ausnahmen sind die Assura und die Groupe Mutuel bei welchen eine sechsmonatige Kündigungsfrist gilt. Zu beachten ist ebenfalls, dass in den Zusatzversicherungen nur auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündet werden kann.

BVG gemäss Vorsorgereglement der Gesellschaften. Sofern das Reglement nichts anderes vorsieht, gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist per 31.12. In vereinzelten Fällen gibt es auch eine verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Bei den übrigen Versicherungen gilt eine dreimonatige Frist per Ablaufdatum. Der Hauptverfall der Police ist auf der Police vermerkt. Sofern die Police nicht fristgerecht gekündet wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um 1 Jahr.

Im Schadenfall haben Sie die Möglichkeit nach Benachrichtigung der Schadenzahlung durch die Gesellschaft, Ihre Versicherungspolice innerhalb von 14 Tagen zu künden.

Prämienanpassung: verändert sich die Prämie, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist per Vertragsablauf künden.

Beim Wegzug aus der Schweiz

Im Todesfall

Motorfahrzeugversicherung:

Beim Fahrzeugverkauf oder beim Fahrzeugwechsel

Hausratversicherung:

Konkubinat: Mittels Freigabegesuch kann beim Zusammenzug von 2 Personen, die eine Police frei verlangt werden. Dies wird von den meisten Gesellschaften akzeptiert und einer von beiden Verträgen wird per Hauptverfall aufgehoben.

Schadenmeldung

Bei den Schadenmeldungen gibt es einiges zu beachten. Viele Versicherungsgesellschaften haben konkrete Vorgaben in welcher Frist einen Schaden gemeldet werden muss. Sofern diese Fristen nicht eingehalten werden, hat die Gesellschaft die Möglichkeit den Fall zu kürzen oder sogar abzulehnen.

Aus diesem Grund ist es wichtig den Schaden unverzüglich anzumelden. Die Meldung kann üblicherweise über verschiedene Kanäle erfolgen.

Oft wird der Weg über die Telefonhotline, per E-Mail oder online gewählt.

Brauchen Sie Hilfe bei einer Schadenmeldung? Gerne unterstützen wir sie für einen reibungslosen Ablauf und eine schnelle Schadenzahlung.

Bei unseren Partnern, haben sie folgende Möglichkeiten die Schäden anzumelden:

Tel. Nr. 0800 22 33 44 (Schweiz)

+41 43 311 99 11 (Ausland)

schadenservice@allianz.ch

=> Link

Tel. Nr.             0800 809 809 (Schweiz)

                       +41 58 218 11 00 (Ausland)

=> Link 

Tel. Nr.             0800 24 800 800 (Schweiz)

                       +41 58 285 28 28 (Ausland)

schaden@baloise.ch

=> Link

Tel. Nr.             +41 58 280 30 00 (Schweiz und Ausland)

=> Link

Tel. Nr.             00800 16 16 16 16 (Schweiz)

                       +41 31 389 81 81 (Ausland)

 

Tel. Nr.             0800 811 911 (Schweiz)

                       +41 21 618 88 88 (Ausland)

Tel. Nr.             0800 80 80 80 (Schweiz)

                       +41 44 628 98 98 (Ausland)

=> Link