Für Privatkunden
Oft ist es schwierig, den Überblick über sämtliche Versicherungen respektive deren gesetzliche Einbettung zu behalten. Durch unsere langjährige Erfahrung, können wir Ihnen und Ihrer Familie eine optimale Versicherungslösung ausarbeiten.
Sie sind bereits versichert? Gerne überprüfen wir Ihre Leistungen und bieten Ihnen ggf. eine individuelle bedarfsgerechte Alternative.
Allenfalls interessiert Sie unser Brokermandat. Durch das Mandat geben Sie uns Ihr Einverständnis, für Sie die besten Lösungen suchen zu dürfen.
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und versichert alle sich in der Schweiz aufhaltenden Personen. Sie deckt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten. Zusätzlich können bei diversen privaten Versicherungsgesellschaften weitere gewünschte Deckungen abgeschlossen werden. Diese werden meist in Form von Spital-, Ambulante- und Komplementäre Zusatzversicherung angeboten.
Die 3. Säule ist freiwillig und dient zur Selbstvorsorge, mit ihr sollen Vorsorgelücken aus den ersten 2. Säulen reduziert oder geschlossen werden. Sie unterscheidet sich in die Säule 3a (gebundene) und Säule 3b (freie) Vorsorge
Säule 3a: Die limitierten Beiträge welche jährlich einbezahlt werden können sind steuerabzugsfähig. Das in der Säule 3a gesparte Kapital ist für die Finanzierung des Alters vorgesehen und ist somit zweckgebunden, das bereits einbezahlte Geld kann nur in einem der folgenden Fälle vorzeitig entnommen werden:
- Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung bestehender Hypothek
- Einkauf in die Pensionskasse
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Verlassen der Schweiz
- Bezug einer Invalidenrente
Säule3b:
Diverse verschiedene Vorsorgearten, die nicht an einen Vertrag mit bestimmter Laufzeit gebunden sind, gehören zur Säule 3b. Der Versicherungsnehmer hat jederzeit die Möglichkeit den Vertrag aufzulösen oder auszahlen zu lassen. Dementsprechend sind die Beiträge an die Säule 3b während der Laufzeit nicht steuerlich begünstigt. Die Auszahlung ist jedoch steuerfrei und frei wählbar.
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient.
Als Beleihungsobjekt für Hypotheken kommen ausschliesslich Immobilien (Wohn- oder Gewerbeimmobilien) in Frage. Ihr Beleihungswert hat Einfluss auf die mögliche Höhe des Hypothekardarlehens.
Bei der Motorfahrzeug-, Motorrad- oder Wasserfahrzeugversicherung unterscheidet man zwischen der obligatorischen Haftpflichtversicherung welche Schäden gegenüber Drittpersonen deckt und der Versicherung am eigenen Fahrzeug welche freiwillig abgeschlossen werden kann.
In der Hausratversicherung ist etwas vereinfach gesagt das bewegliche Sachvermögen eines Privathaushaltes versichert. Wird eine Hausratversicherung neu abgeschlossen, dann wird der Wert aller zum Hausrat gehörenden Sachen ermittelt. Die Frage lautet: Was würde es kosten, wenn man die betreffenden Sachen jetzt kaufen müssten? Daraus ergibt sich der Versicherungswert, der als Versicherungssumme im Vertrag vereinbart wird. Üblicherweise wird ihr bewegliches Eigentum gegen Feuer-, Elementar-, Wasser-, Glasschäden und Diebstahl bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum. In alltäglichen Situationen kann es durch Missgeschicke zu Schäden führen. Die geschädigte Person kann Schadenersatzansprüche erheben und gelten machen. Dies wird durch die Privathaftpflichtversicherung geprüft, in berechtigten Fällen übernommen und in unberechtigten Fällen abgelehnt. Oft wird sie in Kombination mit der Hausratversicherung angeboten. Da ein wesentlicher Teil davon auch die Mieterschäden sind, wird es von einigen Vermietern sogar vorgeschrieben.
Die Gebäudesachversicherung sichert dem Eigentümer den Vermögensbedarf für den Fall, dass sein Gebäude durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird. Die Gebäudesachversicherung kann aus den vier versicherbaren Grundgefahren der Sachversicherung bestehen: Feuer, Wasser, Diebstahl und/oder Glasbruch. Die gesetzlichen Grundlagen variieren von Kanton zu Kanton.
In den Monopolkantonen muss die Gefahr Feuer bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt versichert werden. Die Privatversicherer dürfen Zusatzversicherungen für die Gefahr Feuer anbieten sowie die anderen drei Gefahren Diebstahl, Wasser und Glasbruch. In den sogenannten GUSTAVO (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenell Innerrhoden, Wallis und Obwalden) besteht kein Monopol der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt. Hier können die Privatversicherer alle vier Gefahren versichern.
Wertgegenstände sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert. Jedoch beschränkt sich die Deckung in Bezug auf die Summe und Leistung stark. Mit der Wertsachenversicherungen können Gegenstände gezielt zum effektiven Preis und auch gegen die Gefahren der Beschädigung sowie verlieren und Abhandenkommen versichert werden.
Die Reiseversicherung deckt Kosten, welche im Zusammenhang mit der Reise entstehen. Es können verschiede Bausteine gewählt werden. Am häufigsten wird die Deckung für den Reiserücktritt oder die Personen-Assistance gewünscht.
Beim Reiserücktritt werden von der Versicherung die Annullierungskosten für Flüge, Hotels, Kurse, Seminare, Weiterbildungen, Transfers etc. übernommen sofern sie diese krankheitshalber stornieren müssen.
Mit der Personen-Assistance übernimmt die Reiseversicherung bei Krankheit oder Unfall unter anderem die Bergungskosten, den Transport ins nächstgelegene Spital oder organisiert und bezahlt die Rückreise nach Hause
Mit der Haustierversicherung ermöglichen sie die beste medizinische Versorgung bei Unfall oder Krankheit für ihren Begleiter.
Die Rechtsschutzversicherung hilft bei rechtlichen Problemen im privaten Bereich. Sie steht beratend zur Seite und wenn nötig kommt sie für die Anwalts- und Gerichtskosten auf.
Jede Gesellschaft bietet individuelle Deckungspakete an, am häufigsten ist der Schutz im Privat oder Verkehrsrecht. Unter das Privatrecht fallen meist folgende Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Kaufrecht
- Strafrecht
- Sachenrecht
- Versicherungsrecht
- Patientenrecht
- Schadenersatzrecht
- Mediation
- Rechtsberatung
- Telefonische Rechtsauskünfte
Die Versicherung gilt für im privaten Haushalt tätige Arbeitnehmer wie z.B. Putzfrauen, Haushaltshilfen, Babysitter oder Gartenhilfen. Sofern sie selbst eine Fachkraft einstellen, gelten Sie als ArbeitgeberIn. Aus diesem Grund sind sie verpflichtet eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Mit der privaten Unfallversicherung können verschiedene ergänzende Leistungen zum obligatorischen UVG oder für nicht arbeitstätige Personen zu den Leistungen der Krankenkasse versichert werden.
Unter anderen zählen dazu Kapitalleistungen, Unfallrenten oder die Heilungskosten in einer halbprivaten/privaten Abteilung.
Die Mietkautionsversicherung bietet eine Alternative zur Zahlung einer Barkaution. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass er die Kaution nicht in einer Summe aufbringen muss, welche im Regelfall drei Monatsmieten umfasst. Es kann mit einer jährlichen Prämie beglichen werden.
Nicht selten endet eine Anstellung, ohne dass die betroffene Person schon innert 30 Tagen wieder eine neue Stelle antritt. Für solche Fälle kann eine Abredeversicherung abgeschlossen werden. Mit ihr kann der Versicherte die Versicherung für Nichtberufsunfälle um maximal sechs Monate verlängern. Der Versicherte muss die ganze gewünschte Verlängerung angemeldet und einbezahlt haben, bevor die 30-tägige Frist abgelaufen ist.
Die Abredeversicherung ist vor allem dann nützlich, wenn der Versicherte zwischen zwei Stellen einen längeren Urlaub einschalten will oder wenn er unbezahlten Urlaub nimmt.
Eine Monatsprämie kostet aktuell CHF 45.-
Die Bauversicherung schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Insbesondere Schäden durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es können aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert werden. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das im Entstehen befindliche Bauprojekt. Da der Bauunternehmer erst nach Abnahme seines Werkes durch den Bauherrn Vergütung von diesem verlangen kann, ist der Bauunternehmer verpflichtet für Schäden während dem Rohbau aufzukommen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn bei der Durchführung des Bauvorhabens vor Schäden welche an Drittpersonen verursacht werden.
Nicht selten endet eine Anstellung, ohne dass die betroffene Person schon innert 30 Tagen wieder eine neue Stelle antritt. Für solche Fälle kann eine Abredeversicherung abgeschlossen werden. Mit ihr kann der Versicherte die Versicherung für Nichtberufsunfälle um maximal sechs Monate verlängern. Der Versicherte muss die ganze gewünschte Verlängerung angemeldet und einbezahlt haben, bevor die 30-tägige Frist abgelaufen ist.
Die Abredeversicherung ist vor allem dann nützlich, wenn der Versicherte zwischen zwei Stellen einen längeren Urlaub einschalten will oder wenn er unbezahlten Urlaub nimmt.
Eine Monatsprämie kostet aktuell CHF 45.-
Der KTV Kollekivversicherer muss die Versicherten über ihr Recht zum Übertritt in die Einzelversicherung schriftlich aufklären. D.h. jeder Angestellte hat nach dem Austritt aus einem Unternehmen die Möglichkeit sich selber zu den gleichen Konditionen wie bis anhin weiter zur versichern.
Mit der Kunstversicherung schützen sie das, was Ihnen besonders wertvoll und wichtig ist. Sei es Schmuck, Musikinstrumente, hochwertige Möbelstücke oder Gemälde. Die Experten der verschiedenen Versicherungsgesellschaften analysieren und bewerten die Gegenstände welche dann zum vereinbarten Wert versichert werden. Meist wird sie in Form einer All Risk Deckung angeboten. D.h. die Objekte sind nicht nur gegen die Gefahren Feuer, Elementar, Einbruch-Diebstahl versichert sondern auch gegen Beschädigungen, Zerstörungen, Abhandenkommen oder durch eigenes Missgeschick.